Beratungseinsatz
für pflegende
Angehörige
laut § 37 SGB XI Absatz 3
Wenn sich ein Pflegebedürftiger für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte im häuslichen Umfeld entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können, sieht der Gesetzgeber Beratungsgespräche in regelmäßigen Abständen vor, die durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden müssen.
Ziel ist es, sicherzustellen dass die Pflegenden mit der Pflege Ihrer Angehörigen nicht überfordert sind und pflegefachliche Unterstützung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Während dieses Beratungsgesprächs werden z.B. Hilfestellungen zu Hebe- und

Lagerungstechniken aufgezeigt, Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln beantwortet, sowie Informationen über Entlastungsmöglichkeiten vermittelt.
Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine können gemeinsam mit uns Maßnahmen geplant und in der Folgeberatung ggf. noch einmal korrigiert werden. Sprechen Sie uns gerne auf diese Beratungsmöglichkeit an, wir begleiten Sie auf Wunsch auch gerne dauerhaft und erinnern Sie an Ihre anstehenden Termine.
Beratungseinsatz für pflegende Angehörige
laut § 37 SGB XI Absatz 3

Wenn sich ein Pflegebedürftiger für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte im häuslichen Umfeld entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können, sieht der Gesetzgeber Beratungsgespräche in regelmäßigen Abständen vor, die durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden müssen.
Ziel ist es, sicherzustellen dass die Pflegenden mit der Pflege Ihrer Angehörigen nicht überfordert sind und pflegefachliche Unterstützung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Während dieses Beratungsgesprächs werden z.B. Hilfe-
Stellungen zu Hebe- und Lagerungstechniken aufgezeigt, Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln beantwortet, sowie Informationen über Entlastungsmöglichkeiten vermittelt.
Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine können gemeinsam mit uns Maßnahmen geplant und in der Folgeberatung ggf. noch einmal korrigiert werden. Sprechen Sie uns gerne auf diese Beratungsmöglichkeit an, wir begleiten Sie auf Wunsch auch gerne dauerhaft und erinnern Sie an Ihre anstehenden Termine.
Wissenswertes
Zu Beratungseinsätzen
Wie häufig wird ein Beratungseinsatz durchgeführt?
Die Häufigkeit von Beratungseinsätzen hängt vom Pflegegrad der pflege- bedürftigen Person ab.
Bei Pflegegrad 2 & 3 muss der Einsatz einmal im Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich.
Wie hoch sind
die Kosten für einen
Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz ist für Sie
absolut kostenlos.
Die Kosten werden grundsätzlich von Ihrer Pflegekasse, oder bei privat Versicherten von der privaten Krankenversicherung übernommen.
An wen kann man sich für die Durchführung wenden?
Wir kommen gerne für eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 04934-4560 an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
Wissenswertes
über
Beratungseinsätze:
Wie häufig wird ein Beratungseinsatz durchgeführt?
Die Häufigkeit von Beratungseinsätzen hängt vom Pflegegrad der pflege- bedürftigen Person ab. Bei Pflegegrad 2 & 3 muss der Einsatz einmal im Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich.
Wie hoch sind
die Kosten für einen
Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz ist für Sie absolut kostenlos. Die Kosten werden grundsätzlich von Ihrer Pflegekasse, oder bei privat Versicherten von der privaten Krankenversicherung übernommen.
An wen kann ich mich für die Durchführung wenden?
Wir kommen gerne für eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 04934-4560 an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
Reden wir doch
einfach mal 'drüber!
TEL: 04934-4560
FAX: 04934-4523
MAIL: kontakt@ambulanthelfen.de
In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir unverbindlich alle Fragen zu Ihrer aktuellen Pflegesituation.
Rufen Sie uns gerne an, schreiben eine Mail oder nutzen unser Kontaktformular!
Unsere Bürozeiten:
Montags, Dienstags und Donnerstags:
Von 08:30-13:00 14:00-16:30 Uhr
Mittwochs und Freitags:
Von 08:30-13:00 Uhr
(Nachmittags geschlossen)
Reden wir doch einfach mal ‚drüber!
In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir unverbindlich alle Fragen zu Ihrer aktuellen Pflegesituation.
Rufen Sie uns gerne an, schreiben eine Mail oder nutzen unser Kontaktformular!
Unsere Bürozeiten:
Montags, Dienstags und Donnerstags:
Von 08:30-13:00 14:00-16:30 Uhr
Mittwochs und Freitags:
Von 08:30-13:00 Uhr
(Nachmittags geschlossen)